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Die Rechtliche Situation in verschiedenen Ländern
MUSHROOM & LAW

3 little shrooms

Hier möchte ich auf die rechtliche Situation in verschiedenen Ländern eingehen. Wer sich mit den rechtlichen Bestimmungen zu diesem Thema auseinandersetzt, wird schnell bemerken, dass diesbezüglich - ganz im, Gegensatz zu anderen, bekannteren Substanzen - viele Unklarheiten bestehen.

Ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet, versuche nur die Informationen, die ich finden kann, weiterzugeben. Seid euch also bewusst, dass ich keine Rechtsberatung machen und auch

nicht für die absolute Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen garantieren
kann.

Ich versuche hier die aktuelle Situation wiederzugeben, nicht wie sie sein sollte oder ich sie mir wünsche.

Psilo

write about your country


the world as it was around the year 2000

Schweiz Deutschland Österreich Holland Dänemark UK New Zealand Spanien
Japan Kanada USA, Kalifornien USA, Oregon USA, Florida USA, Federal InternationalL

 

Österreich

Pilze werden als dekorative Pflanzen betrachtet und solange nicht versucht wird, Psilocybin zu extrahieren oder diese als Rauschmittel zu verwenden, bleiben diese legal.

Siegbert Lattacher
Drogenhanf und Zauberpilze
Das Magazin des Innenministeriums
Nr. 12/1999 Dezember 1999

 

Besitz von frischen Pilzen
legal
Besitz von getrockneten Pilzen
verboten
Besitz von Sporen
legal
Kulturen auf Mycellstufe
legal
Kulturen auf Pilzstufe
legal
   
   

 

Holland

Seit dem 4. November 2002 ist es nach neuem Gesetz verboten in Holland getrocknete Pilze zu verkaufen. Der Verkauf frischer Pilze ist jedoch nach wie vor gestattet, weshalb viele SmartShops, wenn, nur noch frische Pilze verkaufen. An die Adressen der Läden solltest du ohne weiteres kommen.

 

Besitz von frischen Pilzen
legal
Besitz von getrockneten Pilzen
verboten
Besitz von Sporen
legal
Kulturen auf Mycellstufe
legal
Kulturen auf Pilzstufe
legal
   
Handel mit frischen Pilzen
legal

 

Dänemark

 

In Dänemark ist das Züchten, der Verkauf sowie der Besitz von psilocybinhaltigen Pilzen seit dem 1. Juli 2001 verboten. Eine von der Gesundheitsdirektion durchgeführe Studie hat ergeben, das 3% der 16-24 jährigen schon einmal Erfahrungen mit Psilocybinpilzen gemacht hat, erstaunlich dabei ist, das dies ein höherer Prozentsatz ist als beim Konsum von Ecstasy. Im Vorfeld wurde das Ergebniss auf unter 1% geschätzt.

"It is common knowledge, that psilocybin can cause psychosis, especially if you were born with a predisposition. It is dangerous stuff to play with, which is why it is important that police can now, with mushrooms being illegal, confiscate mushrooms and prohibit anyone from making a profit through the sale of mushrooms. "

Anne-Marie Sindballe, a specialist from the State Institute of Public Health

Kritiker vermuten jedoch der Handel würde sich auf dem Schwarzmarkt ungebremst weiterentwickeln...

go down to the links Danish Ministry of Health Makes Psilocybin Mushrooms Illegal
(June 2001)

Besitz von frischen Pilzen
?
Besitz von getrockneten Pilzen
verboten
Besitz von Sporen
legal
Kulturen auf Mycellstufe
?
Kulturen auf Pilzstufe
verboten
   
   


USA, California

Sporen und Kulturen sind expilzit verboten nach CA Health & Safety Code Section 11391.

Verfügbarkeik von Psilocybin in den USA
Verfügbarkeit von Psilocybin in den USA
Quelle: NDIC National Drug Threat Survey, January 10, 2000.

Besitz von frischen Pilzen
verboten
Besitz von getrockneten Pilzen
verboten
Besitz von Sporen
verboten
Kulturen auf Mycellstufe
verboten
Kulturen auf Pilzstufe
verboten
   
   

 

USA, Oregon
Sogar das Züchten von Pilzen zum eigenen Gebrauch wäre (theoretisch) strafbar.
Besitz von frischen Pilzen
legal
Besitz von getrockneten Pilzen
verboten
Besitz von Sporen
legal
Kulturen auf Mycellstufe
legal
Kulturen auf Pilzstufe
verboten
   
   

 

USA, Florida

Der Besitz kleiner Mengen "versehentlich" gepflückter Pilze ist erlaubt.

Besitz von frischen Pilzen
legal
Besitz von getrockneten Pilzen
verboten
Besitz von Sporen
legal
Kulturen auf Mycellstufe
legal
Kulturen auf Pilzstufe
verboten
   
   

 

USA, Federal

Staatsrecht hat Vorrang vor Bundesrecht in den USA, so kommt dies nicht zu Anwendung.

A controlled drug has a penalty attached to its unlicensed production, import or use. It is a criminal offence to possess any controlled drug, but for some types the punishments are worse.

There are three types of controlled drug:

Class
Drug type
Maximum penalties
Class A Amphetamines - if prepared for injection (speed)
cocaine and crack
ecstasy
heroin
LSD (acid)
magic mushrooms - when prepared for use

Possession: 7 years prison and/or a fine

Possession with intent to supply: life imprisonment and/or a fine

Class B Amphetamines (speed)
Cannabis

Possession: 5 years prison and/or a fine

Possession with intent to supply: 14 years prison and/or a fine

Class C anabolic steroids
tranquillisers including royhpnol
 

Besitz von frischen Pilzen
verboten
Besitz von getrockneten Pilzen
verboten
Besitz von Sporen
legal
Kulturen auf Mycellstufe
legal
Kulturen auf Pilzstufe
verboten
   
   


Kanada

 

Besitz von frischen Pilzen
legal
Besitz von getrockneten Pilzen
verboten
Besitz von Sporen
legal
Kulturen auf Mycellstufe
legal
Kulturen auf Pilzstufe
legal
   
   


Schweiz

Neuerungen im Schweizer BtMG

"Massnahmen gegen gesundheitsgefährdende Party-Drogen:
Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut."

Der Konsum bestimmter Drogen wie GHB oder halluzinogene Pilze stellt laut BAG in der Partyszene ein ernstzunehmendes Problem dar. Das BAG hat deshalb per 31. Dezember 2001 die Verzeichnisse der verbotenen bzw. streng kontrollierten Stoffe erweitert. Neu aufgenommen wurden u.a. GHB, halluzinogene Pilze und der Peyotl-Kaktus.

Seit dem 1. Januar 2002 fällt die BetmV-BAG in den
Verantwortungsbereich von Swissmedic. Die Bezeichnung lautet neu „Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmV-Swissmedic)“.
Die Verordnung finden sie hier als PDF-File, 22 Seiten.

Viele Läden, die bisher Pilze relativ offen verkauften, haben sie aus dem Sortiment genommen

laut telefonischer Auskunft von Swissmedic ist mittlerweile auch das kultivieren, zu anderen als zu Konsumzwecken, verboten. Verboten sind der Konsum, der Besitz und der Handel. Auch von Sporen und Pilzkulturen auf Myzellebene...

Fragen an Christian Stamm, SWISSMEDIC

ZAUBERPILZ: Wie sieht es mit dem Handel mit Sporen/Mycel bzw. Frisch/Trockenpilzen als Anschauungsmaterial aus?

SWISSMEDIC: Seit dem 1. Januar 2002 unterstehen die halluzinogenen Pilze der Gattungen Conocybe, Panaeolus, Psilocybe und Stropharia der Betäubungsmittelgesetzgebung. Sie figurieren auf der Liste der Verbotenen Stoffe (Anhang d BetmV-Swissmedic). Damit ist der Handel mit Mycel, Frisch- oder Trockenpilzen zu jegwelchen Zwecken verboten. Dies gilt ebenso für Besitz, Einfuhr, Konsum, Aufzucht etc.

ZP: Ist der Besitz von Sporen/Mycel oder Frisch/Trockenpilzen als Anschauungsmaterial/zu Studienzwecken erlaubt?

SWISSMEDIC: Der Besitz von diesen Rohstoffen ist auch nicht erlaubt zu "Studienzwecken" oder als "Anschauungsmaterial" (die Anführungs- und Schlusszeichen sind in diesem Zusammenhang bewusst gewählt).

ZP: Ist es erlaubt, diese Gattungen zu studienzwecken zu züchten? Muss lediglich die Ernte vernichtet werden oder ist es generell untersagt.

SWISSMEDIC: Nein, die Aufzucht ansich ist verboten.

ZP: Wie sieht es mit den unzähligen weiteren, nicht erwähnten psilocybinhaltigen Gattungen aus?

SWISSMEDIC: Die Liste der Verbotenen Stoffe in der Swissmedic-Verordnung ist abschliessend, das heisst, eine Pilzgattung, die nicht namentlich erwähnt ist, ist auch kein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Alle psilocybinhaltigen Pilze sind keine Speisepilze und daher gibt es keine andere Verwendung, als die der Gewinnung von Psilocybin bzw. der Gebrauch als halluzinogener Stoff.

Vielen Dank für die Auskunft


In den neuen Verordnungen sind lediglich 3 (Psilocybe = Stropharia) psilocybin-haltige Gattungen erwähnt. (Zitat: "Conocybe, Paraeolus, Psilocybe und Stopharia" keine Tippfehler, Zitat...)

ANM: Auch auf unseren Wiesen wachsen halluzinogene Pilze. Psilocybe semilanceata. Nicht nur im Jura. Und man kann dich nicht dafür bestrafen, wenn du "aus versehen beim Speisepilzesammeln mal daneben gegriffen hast".


Schweizer Betäubungmittelgesetz

Aktuelle Verordnung BtMG der Schweiz, seit dem 31.12.2001
Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe Änderung vom 15. November 2001
Übereinkommen über psychotrope Stoffe (vor dem 31.12.2001) 121Kb (s.Seite 24.)
Verordnung des BAG über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe HTML
Gesetzestexte im Suchtbereich HTML
vom Bundesamt für Gesundheit
29. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes 127 IV 178 - 4. Juli 2001

Besitz von frischen Pilzen
verboten
Besitz von getrockneten Pilzen
verboten
Besitz von Sporen
verboten
Kulturen auf Mycellstufe
verboten
Kulturen auf Pilzstufe
verboten
Konsum
verboten
 
tja, high dir helvetia

 

International

Viele Nationen verwenden die Standards der USA

Besitz von frischen Pilzen
legal
Besitz von getrockneten Pilzen
verboten
Besitz von Sporen
legal
Kulturen auf Mycellstufe
legal
Kulturen auf Pilzstufe
verboten
   
   

 

Deutschland



Der genaue Wortlaut des
BtMG 1981 Anlage I (zu § 1 Abs. 1) (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel)
in der Fassung vom 19. Juni 2001

Aufgeführte Substanzen:
Psilocybin
- (3-(2-Dimethylaminoethyl)indol -4-yl)dihydrogenphosphat
Psilocybin-(eth) - (3-(2-Diethylaminoethyl)indol -4-yl)dihydrogenphosphat

Fussnoten:
- Pflanzen und Pflanzenteile, Tiere und tierische Körperteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen, sowie Früchte, Pilzmycelien, Samen, Sporen u
nd Zellkulturen, die zur Gewinnung von Organismen mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen geeignet sind, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.

Das aktuelle BtMG findest du hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/btmg_1981/index.html


Info

Psilocybinhaltige Pilze fallen als Pflanzen seit dem 1.2.1998 unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sofern die gesammelten oder auch gekauften Pilze zum Konsum als Droge! bestimmt sind. Bis zum 1.2.98 war der Besitz frischer, aber auch getrockneter psilocybinhaltiger Pilze nach einem Rechtsgutachten des Fankfurter Oberstaatsanwaltes Dr. Körner an den federführenden Autor dieser Schrift straffrei, obwohl diese den (bereits seit 1971) illegalen Inhaltsstoff Psylocybin aufwiesen. Strafbar sind demnach seit dem 1.2.1998 der Besitz, der Anbau, die Abgabe, der Handel sowie Ein- und Ausfuhr dieser Pilze (im frischen oder getrockneten Zustand). Nach §29 (%) BtMG kann aber das Gericht von einer Bestrafung oder nach §31a bereits die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen, wenn dem Täter nur der Erwerb oder Besitz einer geringen Menge auschließlich zum Eigengebrauch nachgewiesen wird . In der Rechtspraxis sind dies etwa 3 Konsumeinheiten, demnach also ca. 40-60 mg Psilocybin oder 8-12g getrocknete Pilze mit einem Anteil von 0,5%. Nach dem Kommentar des hessischen Oberstaatanwaltes Körner läßt der §31a jedoch eine weitaus großzügigere Auslegung von (z.B. bei Speed) 20-30 Konsumeinheiten zu, dies wären analog bis zu 120g getrocknete psilocybinhaltige Pilze. Zu beachten ist ferner der erschwerende Fall "der nicht unerheblichen Menge" (z.B. bei Cannabis mehr als 300 Konsumeinheiten) für Besitz und Handel sowie die Abgabe an Personen unter 18 Jahren (wenn der Täter über 21 Jahre alt ist), was mit Freiheitsstrafen von 1-15 Jahren geahndet wird. Bei aus der freien Natur gesammelten und danach aufbewahrten Pilzen liegt aber in der Regel dann kein Verstoß gegen das BtMG vor, wenn der tatverdächtige, eifrige Pilzsammler von der (wenn auch irrigen) Annahme ausgegangen war, daß es sich bei den aufgefundenen psilocybinhaltigen Pilzen um gewöhnliche Speise- oder Würzpilze handeln würde (die Verwechselung mit "Rausch-"Giftpilzen ist schließlich nicht strafbar.). Ebenso fallen aufgefundene , psilocybinhaltige getrocknete Pilze auch nach der neuen Rechtslage dann nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, wenn diese nachweislich nicht dem Verzehr, sondern nur etwa als Herbar-Anschauungsmaterial (z.B. bei Pilzberatungsstellen) dienen.

[Quelle: Pilze,Pilze,Pilze]


Pressemitteilungen Nr. 45 vom 6. Juni 2001| http://www.bmgesundheit.de/presse/2001/2001/54.htm

Kabinett beschließt Verbesserung des Betäubungsmittelrechts

Die Bundesregierung hat heute die Fünfzehnte Betäubungmittelrechts-
Änderungsverordnung in der vom Bundesrat geänderten Fassung beschlossen. Die Änderungen des Bundesrates beinhalten Klarstellungen und Ergänzungen im Wortlaut der Verordnung der Bundesregierung.

Ziel der Verordnung ist es,

1. 15 Stoffe neu in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufzunehmen und die Anlagen entsprechend den internationalen Nomenklaturen redaktionell zu überarbeiten,

2. die Sicherheit und Kontrolle des Verkehrs mit Substitutionsmitteln und die Qualität substitutionsgestützter Behandlung Heroinabhängiger zu verbessern sowie

3. den grenzüberschreitenden Verkehr mit Betäubungsmitteln zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union an die nach Vollendung des Binnenmarktes am 01. Januar 1993 geschaffene Rechtslage anzupassen.

Von besonderer Bedeutung sind die im Zusammenhang mit Ziffer 2 vorgesehenen Änderungen in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. Damit soll für Ärzte, die Substitutionsmittel für Heroinabhängige verschreiben, eine von den Ärztekammern festzulegende suchttherapeutische Qualifikation und für das Verschreiben von Substitutionsmitteln ein Meldesystem (Substitutionsregister) verbindlich eingeführt werden. Gleichzeitig wird in der Verordnung auf Richtlinien der Bundesärztekammer verwiesen, die beim Verschreiben von Substitutionsmitteln zu beachten sind.

Derzeit bekommen ca. 55.000 Heroinabhängige Substitutionsmittel verschrieben.

Die Verordnung tritt am 1. Juli 2001 in Kraft. Die Regelungen über die suchttherapeutische Qualifikation substituierender Ärzte und das Substitutionsregister sollen am 1. Juli 2002 in Kraft treten.


Dokumente

go down to the links Deutsches Betäubungsmittelgesetz (BtMG) (19.6.2001)

go down to the links Deutsches Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

go down to the links Entwurf der 15. Betäubungsmittelveränderungsverordnung

go down to the links Auszug aus dem BKA, Rauschgiftjahresbericht 1997
(Biogene Substanzen)


Das Verbot von Pflanzen und Tieren, welche Betäubungsmittel enthalten gilt ab dem 1. Juli auch für Pilze mit illegalen Substanzen.
Dies bedeutet beispielsweise, dass der Verkauf von Duftkissen mit Psilocybinpilzen nun gegen das Betäubungsmittelgesetz verstösst.

 

Besitz von frischen Pilzen
verboten * / **
Besitz von getrockneten Pilzen
verboten
Besitz von Sporen
legal***
Kulturen auf Mycellstufe
legal***
Kulturen auf Pilzstufe
verboten
   

* Das deutsche Recht unterscheidet bei der Beurteilung nach dem vorgesehenen Verwendungsgrund. Frischpilze sind nur dann illegal, wenn sie für den Gebrauch als Rauschmittel vorgesehen sind.
** Seit dem 1. Juli gelten Psilocybinhaltige Pilze unabhängig vom vorgesehenen Verwendungszweck als illegal.
Siehe dazu Entwurf der 15. BtMG-Änderungsverordnung.
***
Sporen und Kulturen auf Mycelstufe sind dann illegal,, wenn sie für den Gebrauch als Rauschmittel vorgesehen sind.


Spanien

    Accion / Handlung Estatus / Status
    Posesión de hongos frescos
    Besitz von Frischpilzen
    Legal
    Posesión de hongos secos
    Besitz von getrockneten Pilzen
    No legal
    Posesión de esporas
    Besitz von Sporen
    Legal
    Cultivos en fase micelio
    Kultivieren eines Mycels
    Legal
    Cultivo en fase hongo
    Kultivieren von Pilzen
    No legal


 

 

 


gracias a
TEONANACATL

Besitz von frischen Pilzen
legal
Besitz von getrockneten Pilzen
verboten
Besitz von Sporen
legal
Kulturen auf Mycellstufe
legal
Kulturen auf Pilzstufe
verboten
   
   

Japan

Die Lage bezüglich des Statuses von psilocybinhaltigen Pilzen ist in Japan unklar. Erstmals verzeichnet wurden sie wahrscheinlich im Sommer 1998 (ungefähr zu selben Zeit, als 2C-B verzeichnet wurde.). Einige Leute behaupten sie seien legal. Andere behaupten, dass die Sporen illegal sind, die Pilze selber aber legal...was bedeuten würde, das vollständig getrocknete Pilze legal wären, frische nicht. Fakt ist aber, das sie sowohl auf den Märkten und Headshops zu bekommen sind. Die Preise bewegen sich im Bereich von 2500 - 4500 yen pro Portion, je nach Stärke und Sorte.

UPDATE:

Letztes Jahr hat Japan die einst legalen Pilzläden zugemacht. Seid Juni 2002 ist der Besitz von Magic Mushrooms strafbar und kann mit einer Höchststrafe von bis zu 7 Jahren bestraft werden, gleich wie Heroin und Kokain

Die psychoaktiven Substanzen Psilocybin und Psilocin wurden 1990 verboten, jedoch nicht die Pilze, welche diese Substanzen natürlich produzieren. Viele japanische Headshops hatten eine lange Zeit ein Breites Angebot an importierten und in Japan gezüchteten im Sortiment. Verkauft wurden diese für bis zu $23 US pro Gramm.

Japans Behörden meinten gegenüber den Medien, mindestens 11 verschiedene Sorten von psychoaktiven Pilzen seien in Tokyo verkauft worden. Da die Pilze als 'giftige Pflanzen' eingestuft waren und nicht als Droge, war es erlaubt, sie zu verkaufen, solange sie nicht als Nahrung gekennzeichnet seien. Nach dem neuen Recht gelten die Pilze in jeder Form als Droge, auch der Anbau, Verkauf und Konsum ist verboten.


Besitz von frischen Pilzen
verboten
Besitz von getrockneten Pilzen
verboten
Besitz von Sporen
verboten
Kulturen auf Mycellstufe
verboten
Kulturen auf Pilzstufe
verboten
   
   

Great Britain


Es ist nicht verboten, psilocybinhaltige Pilze zu besitzen. Gegen das Gesetz verstösst jedoch der Besitz von 'Präparaten', wie z.B. getrocknete Pilze, das kochen von Mahlzeiten damit, die Herstellung von Pilztee oder wenn Pilze in irgendeiner Weise als 'Produkt' abgepackt sind.

• Magic Mushrooms (verarbeitet oder als Produkt abgepackt) sind eine Class A Droge.

• Die Höchststrafe für den Besitz beträgt 7 Jahre Gefängnis und/oder Busse.

• Die Höchststrafe für Handel beträgt lebenslänglich Gefängnis und/oder Busse.

The information given here is general. If specific legal advice is required, please consult a solicitor.

___

A legislative quirk allows the possession of "naturally dried" (sun-dried) shrooms.

thanks to erowid

Besitz von frischen Pilzen
legal
Besitz von getrockneten Pilzen
legal * / verboten
Besitz von Sporen
legal
Kulturen auf Mycellstufe
legal
Kulturen auf Pilzstufe
verboten
   
* An der Sonne getrocknet  

New Zealand


Nach dem Misuse of Drugs Act (1975) werden die Substanzen in Class A, Class B und Class C Drogen eingeteilt. Class A sind harte Drogen, Class C leichte.

Class A Drogen sind:
Heroin (auch homebake), Kokain, LSD, Mescalin, Peyote, Psilocybin und Magic Mushrooms.
Class B Drogen sind:
Opium, Methadon, Morphin, homebake, Amphetamin, Haschöl und Ecstasy.
Class C Drogen sind:
Cannabis und manche Rezeptpflichtigen Medikamente wie z.B. Kodein.

 

Strafen

Handeln mit Drogen
Wenn eine Person im Besitz von grösseren Mengen einer Droge ist, kann sie für den Besitz zum Handel/Versorgung bestraft werden.

Die Höchststrafe für den Handel, die Versorgung oder das Importieren von Class A Drogen ist lebenslänglich Gefängnis.
Für Class B Drogen, ist die Höchststrafe 14 Jahre.
Für Class C Drogen wie Cannabis, ist die Höchststrafe 8 Jahre Gefängnis.
Zusätzlich können Gewinne aus dem Handel konfisziert werden. Dies gilt auch für Eigentum wie Häuser & Farmen.

Für unter 17-jährige sind bei Handel mit Class A oder B Drogen Gefängnisstrafen möglich. Für Class C Drogen ist es möglich aber ungebräuchlich. Für über 17-jährige üblicherweise Gefängnisstrafen, oder in machen Situationen/Regionen P.eriodic D.etention (Sozialarbeit).

Besitz
Es ist der Polizei erlaubt, Personen zu durchsuchen wenn sie grund zur Annahme haben, das diese Person im Besitz von Drogen ist oder diese zu Hause hat. Es ist auch verboten das Haus oder Auto für die Herstellung, den Verkauf oder den Gebrauch von Drogen zu Verfügung zu stellen.

Die Höchststrafen für Besitz sind:

Class A Drogen: Sechs Monate Gefängnis und/oder $1000 Busse.
Class B und C Drogen: Drei Monate Gefängnis und/oder $500 Busse.

Drug paraphernalia
Der Besitz von Instrumenten, welche für den Gebrauch von Drogen verwendet werden, wie z.B. Bongs, Pfeifen, Spotting Equipment oder Spritzen ist verboten. Die Höchstrafe kann höher sein als für einfache Verstösse durch Besitz.

Strafe: 1 Jahr Gefängnis und/oder $500 Busse.

(Quelle: New Zealand Drug Foundation - Website)

 

 

LINKS

Summary of US state laws and penalties for Psilocybe Mushrooms
List compiled by Donald White
http://www.jug-or-not.com/shroom/statelaw.html

Legal Info
Liste aller Staaten der USA mit ihren Gesetzen bezüglich psilocybinhaltiger Pilze. The Shroomery.org
List compiled by PsiloKitten
http://www.shroomery.com/generalinfo.php?doc=7

found @
www.zauberpilz.com

Zauberpilz Website Menü | Rechtliche Situation
Dokument drucken
webmaster@zauberpilz.com
New Zealand